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Prüfplakette BetrSichV

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt für viele Arbeitsmittel eine regelmäßige, dokumentierte Prüfung. Diese Prüfplaketten kennzeichnen die durchgeführte Prüfung direkt am Arbeitsmittel und erleichtern damit die Nachweisführung bei einer Kontrolle.

Erhältlich als Folie oder Dokumentenfolie, in mehreren Größen und Prüfzeiträumen.

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Grundplakette Nächste Prüfung nach BetrSichV
Grundplakette Nächste Prüfung nach BetrSichV

80 × 40 mm, Folie, Bogen mit 10 StückDie Grundplakette ist der Träger für Ihre Prüfplakette: Sie kleben sie auf das Gerät, tragen Prüfer und Termin ein und setzen die eigentliche Prüfplakette darauf.Aufdruck: Nächste Prüfung, nach BetrSichVMaterial: Folie selbstklebendFormat: 80 × 40 mmGrundfarbe: weiß · Schriftfarbe: schwarzLieferform: Bogen mit 10 Stück

Regulärer Preis: 7,51 €

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Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-016, 2026 - 2031, Ø 20 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-016, 2026 - 2031, Ø 20 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2026–2031 – Ø 20 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2026 bis 2031 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-016 Leitern u. Tritte“, Monate 1–12, Jahre 2026–2031 Format: Ø 20 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe gelb, Schrift schwarz Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden – auf verbogene Sprossen, lose Verbindungen, beschädigte Füße und fehlende Kennzeichnung. Diese Plakette wird auf dem Holm oder Rahmen angebracht und hält fest, wann geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist. Der Aufdruck nimmt Bezug auf die DGUV Information 208-016 („Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"), die den Betrieben genau dafür einen praxisnahen Rahmen gibt. Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Regulärer Preis: 4,26 €

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Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-016, 2027 - 2032, Ø 20 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-016, 2027 - 2032, Ø 20 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2027–2032 – Ø 20 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2027 bis 2032 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-016 Leitern u. Tritte“, Monate 1–12, Jahre 2027–2032 Format: Ø 20 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe orange, Schrift schwarz Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden – auf verbogene Sprossen, lose Verbindungen, beschädigte Füße und fehlende Kennzeichnung. Diese Plakette wird auf dem Holm oder Rahmen angebracht und hält fest, wann geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist. Der Aufdruck nimmt Bezug auf die DGUV Information 208-016 („Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"), die den Betrieben genau dafür einen praxisnahen Rahmen gibt. Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-016, 2028 - 2033, Ø 20 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-016, 2028 - 2033, Ø 20 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2028–2033 – Ø 20 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2028 bis 2033 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-016 Leitern u. Tritte“, Monate 1–12, Jahre 2028–2033 Format: Ø 20 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe violett, Schrift weiß Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden – auf verbogene Sprossen, lose Verbindungen, beschädigte Füße und fehlende Kennzeichnung. Diese Plakette wird auf dem Holm oder Rahmen angebracht und hält fest, wann geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist. Der Aufdruck nimmt Bezug auf die DGUV Information 208-016 („Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"), die den Betrieben genau dafür einen praxisnahen Rahmen gibt. Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-043 2026 - 2031, Ø 30 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-043 2026 - 2031, Ø 30 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2026–2031 – Ø 30 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2026 bis 2031 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen“, Monate 1–12, Jahre 2026–2031 Format: Ø 30 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe gelb, Schrift schwarz Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Regale werden regelmäßig auf Standsicherheit, Verformungen und Beschädigungen geprüft – typischerweise durch eine befähigte Person, oft zusätzlich durch Sichtkontrollen im laufenden Betrieb. Diese Plakette wird am Regalrahmen angebracht und hält Prüfmonat und -jahr fest. Der Aufdruck nimmt Bezug auf die DGUV Information 208-043 („Sicherheit von Regalen"). Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Regulärer Preis: 4,62 €

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Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-043 2027 - 2032, Ø 30 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-043 2027 - 2032, Ø 30 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2027–2032 – Ø 30 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2027 bis 2032 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen“, Monate 1–12, Jahre 2027–2032 Format: Ø 30 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe orange, Schrift schwarz Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Regale werden regelmäßig auf Standsicherheit, Verformungen und Beschädigungen geprüft – typischerweise durch eine befähigte Person, oft zusätzlich durch Sichtkontrollen im laufenden Betrieb. Diese Plakette wird am Regalrahmen angebracht und hält Prüfmonat und -jahr fest. Der Aufdruck nimmt Bezug auf die DGUV Information 208-043 („Sicherheit von Regalen"). Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Regulärer Preis: 4,62 €

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Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-043 2028 - 2033, Ø 30 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-043 2028 - 2033, Ø 30 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2028–2033 – Ø 30 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2028 bis 2033 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen“, Monate 1–12, Jahre 2028–2033 Format: Ø 30 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe violett, Schrift weiß Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Regale werden regelmäßig auf Standsicherheit, Verformungen und Beschädigungen geprüft – typischerweise durch eine befähigte Person, oft zusätzlich durch Sichtkontrollen im laufenden Betrieb. Diese Plakette wird am Regalrahmen angebracht und hält Prüfmonat und -jahr fest. Der Aufdruck nimmt Bezug auf die DGUV Information 208-043 („Sicherheit von Regalen"). Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-061 2026 - 2031, Ø 30 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-061 2026 - 2031, Ø 30 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2026–2031 – Ø 30 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2026 bis 2031 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-061 Lagereinrichtung“, Monate 1–12, Jahre 2026–2031 Format: Ø 30 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe gelb, Schrift schwarz Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Lagereinrichtungen und -geräte werden regelmäßig auf Schäden und Verformungen geprüft. Diese Plakette wird an der Einrichtung selbst angebracht und macht den Prüfstand vor Ort ablesbar. Der Aufdruck nimmt Bezug auf die DGUV Information 208-061 („Lagereinrichtungen und -geräte"). Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Regulärer Preis: 4,62 €

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Produkt Anzahl: Gib den gewünschten Wert ein oder benutze die Schaltflächen um die Anzahl zu erhöhen oder zu reduzieren.
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-061 2027 - 2032, Ø 30 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-061 2027 - 2032, Ø 30 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2027–2032 – Ø 30 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2027 bis 2032 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-061 Lagereinrichtung“, Monate 1–12, Jahre 2027–2032 Format: Ø 30 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe orange, Schrift schwarz Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Lagereinrichtungen und -geräte werden regelmäßig auf Schäden und Verformungen geprüft. Diese Plakette wird an der Einrichtung selbst angebracht und macht den Prüfstand vor Ort ablesbar. Der Aufdruck nimmt Bezug auf die DGUV Information 208-061 („Lagereinrichtungen und -geräte"). Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Produkt Anzahl: Gib den gewünschten Wert ein oder benutze die Schaltflächen um die Anzahl zu erhöhen oder zu reduzieren.
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-061 2028 - 2033, Ø 30 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-061 2028 - 2033, Ø 30 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2028–2033 – Ø 30 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2028 bis 2033 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gem. BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-061 Lagereinrichtung“, Monate 1–12, Jahre 2028–2033 Format: Ø 30 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe violett, Schrift weiß Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Lagereinrichtungen und -geräte werden regelmäßig auf Schäden und Verformungen geprüft. Diese Plakette wird an der Einrichtung selbst angebracht und macht den Prüfstand vor Ort ablesbar. Der Aufdruck nimmt Bezug auf die DGUV Information 208-061 („Lagereinrichtungen und -geräte"). Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Regulärer Preis: 4,62 €

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 5-7 Arbeitstage

Produkt Anzahl: Gib den gewünschten Wert ein oder benutze die Schaltflächen um die Anzahl zu erhöhen oder zu reduzieren.
Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV 2025–2030, Dokumentenfolie, Ø 25 mm
Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV 2025–2030, Dokumentenfolie, Ø 25 mm

Ø 25 mm, Dokumentenfolie mit Laminat, Bogen mit 10 StückDieser Prüfaufkleber hält den nächsten Prüftermin direkt am Gerät fest. Der Prüfer kennzeichnet Jahr und Monat im Ring – die Plakette deckt die Jahre 2025–2030 ab und muss so nicht jedes Jahr getauscht werden.Aufdruck: Jahr 2025–2030, Monatsring 1–12, Text „Geprüft gemäß BetrSichV"Material: Dokumentenfolie selbstklebend, mit LaminatFormat: Ø 25 mmGrundfarbe: braun · Schriftfarbe: weißLieferform: Bogen mit 10 StückDas Laminat schützt Aufdruck und Klebefläche gegen Abrieb, Reinigungsmittel und Feuchtigkeit. Dieses Prüfetikett hält deshalb auch dort, wo Geräte häufig angefasst oder feucht gereinigt werden.Der Aufdruck nennt BetrSichV. Damit ist am Gerät ablesbar, nach welcher Vorgabe geprüft wurde – die Prüfung selbst und ihre Dokumentation bleiben Sache des Prüfers.

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Produkt Anzahl: Gib den gewünschten Wert ein oder benutze die Schaltflächen um die Anzahl zu erhöhen oder zu reduzieren.
Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV 2026-2031, Ø 25 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV 2026-2031, Ø 25 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2026–2031 – Ø 25 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2026 bis 2031 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gemäß BetrSichV“, Monate 1–12, Jahre 2026–2031 Format: Ø 25 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe gelb, Schrift schwarz Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Diese Plakette ist für die Prüfung von Arbeitsmitteln allgemein gedacht: Maschinen, Werkzeuge, Anlagen und Einrichtungen, für die der Betrieb wiederkehrende Prüfungen festgelegt hat. Sie nennt keine bestimmte Norm über die Betriebssicherheitsverordnung hinaus und ist damit breit einsetzbar. Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Regulärer Preis: 4,43 €

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Produkt Anzahl: Gib den gewünschten Wert ein oder benutze die Schaltflächen um die Anzahl zu erhöhen oder zu reduzieren.
Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV 2027-2032, Ø 25 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV 2027-2032, Ø 25 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2027–2032 – Ø 25 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2027 bis 2032 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gemäß BetrSichV“, Monate 1–12, Jahre 2027–2032 Format: Ø 25 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe orange, Schrift schwarz Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Diese Plakette ist für die Prüfung von Arbeitsmitteln allgemein gedacht: Maschinen, Werkzeuge, Anlagen und Einrichtungen, für die der Betrieb wiederkehrende Prüfungen festgelegt hat. Sie nennt keine bestimmte Norm über die Betriebssicherheitsverordnung hinaus und ist damit breit einsetzbar. Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV 2028-2033, Ø 25 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV 2028-2033, Ø 25 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2028–2033 – Ø 25 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2028 bis 2033 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gemäß BetrSichV“, Monate 1–12, Jahre 2028–2033 Format: Ø 25 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe violett, Schrift weiß Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Diese Plakette ist für die Prüfung von Arbeitsmitteln allgemein gedacht: Maschinen, Werkzeuge, Anlagen und Einrichtungen, für die der Betrieb wiederkehrende Prüfungen festgelegt hat. Sie nennt keine bestimmte Norm über die Betriebssicherheitsverordnung hinaus und ist damit breit einsetzbar. Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV Nächster Prüftermin 2026 - 2031, Ø 30 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV Nächster Prüftermin 2026 - 2031, Ø 30 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2026–2031 – Ø 30 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2026 bis 2031 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gemäß BetrSichV, Nächster Prüftermin“, Monate 1–12, Jahre 2026–2031 Format: Ø 30 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe gelb, Schrift schwarz Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Diese Plakette ist für die Prüfung von Arbeitsmitteln allgemein gedacht: Maschinen, Werkzeuge, Anlagen und Einrichtungen, für die der Betrieb wiederkehrende Prüfungen festgelegt hat. Sie nennt keine bestimmte Norm über die Betriebssicherheitsverordnung hinaus und ist damit breit einsetzbar. Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Regulärer Preis: 4,62 €

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Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV Nächster Prüftermin 2027 - 2032, Ø 30 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV Nächster Prüftermin 2027 - 2032, Ø 30 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2027–2032 – Ø 30 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2027 bis 2032 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gemäß BetrSichV, Nächster Prüftermin“, Monate 1–12, Jahre 2027–2032 Format: Ø 30 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe orange, Schrift schwarz Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Diese Plakette ist für die Prüfung von Arbeitsmitteln allgemein gedacht: Maschinen, Werkzeuge, Anlagen und Einrichtungen, für die der Betrieb wiederkehrende Prüfungen festgelegt hat. Sie nennt keine bestimmte Norm über die Betriebssicherheitsverordnung hinaus und ist damit breit einsetzbar. Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV Nächster Prüftermin 2028 - 2033, Ø 30 mm, Folie
Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV Nächster Prüftermin 2028 - 2033, Ø 30 mm, Folie

Mehrjahres-Prüfplakette für 2028–2033 – Ø 30 mm, Folie selbstklebend Mit dieser Mehrjahres-Prüfplakette halten Sie Monat und Jahr der Prüfung direkt am Arbeitsmittel fest. Der Aufdruck deckt die Monate 1–12 und die Jahre 2028 bis 2033 ab – eine Plakette genügt damit für 6 Prüfzyklen. Produkteigenschaften: Aufdruck: „Geprüft gemäß BetrSichV, Nächster Prüftermin“, Monate 1–12, Jahre 2028–2033 Format: Ø 30 mm Material: Folie selbstklebend Farbe: Grundfarbe violett, Schrift weiß Lieferform: Bogen mit 10 Stück Wofür die Plakette gedacht ist Diese Plakette ist für die Prüfung von Arbeitsmitteln allgemein gedacht: Maschinen, Werkzeuge, Anlagen und Einrichtungen, für die der Betrieb wiederkehrende Prüfungen festgelegt hat. Sie nennt keine bestimmte Norm über die Betriebssicherheitsverordnung hinaus und ist damit breit einsetzbar. Material und Einsatz Folie selbstklebend ist die wirtschaftliche Wahl für trockene, glatte Untergründe im Innenbereich. Rechtlicher Hintergrund Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, aus der Gefährdungsbeurteilung heraus festzulegen, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen geprüft werden müssen, und diese Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Arbeitsmittel und geben den Stand der Technik wieder. Die Prüfplakette selbst ist nicht vorgeschrieben und ersetzt die Aufzeichnung nicht. Sie macht den Prüfstand aber unmittelbar am Arbeitsmittel sichtbar und erinnert an den fälligen Termin. Größe, Farbe und Gestaltung sind nicht normativ vorgegeben; die hier angebotenen Ausführungen entsprechen der üblichen Praxis. Andere Zeiträume, Größen oder Grundfarben finden Sie unter Prüfplaketten.

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