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Gefahrzettel, Gefahrgutaufkleber & Gefahrgutetiketten der Klasse 8

Wesentliche Aspekte der Kennzeichnung ätzender Stoffe

Gefahrzettel, Gefahrgutaufkleber & Gefahrgutetiketten der Klasse 8 sind unverzichtbar für den sicheren Transport und die sichere Handhabung von ätzenden Stoffen. Diese Materialien können schwere Schäden an Haut, Augen, Metallen und sogar an Baustoffen verursachen, wenn sie nicht korrekt gehandhabt werden. Die korrekte Kennzeichnung durch Gefahrzettel der Klasse 8 ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und sowohl menschliche Gesundheit als auch Materialgüter zu schützen. 

Diese Einleitung erklärt die Bedeutung der spezifischen Symbole und Vorsichtsmaßnahmen, die auf den Etiketten dargestellt sind, und verdeutlicht, warum eine genaue Etikettierung zur Sicherheit beiträgt.

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Gefahrzettel 8, 100 x 100 mm, Haftpapier, 1.000 Stück pro Rolle
Gemäß es ADR § 2.2.8.1.1  umfasst der Beriff der Klasse 8 Stoffe sowie Gegenstände, die durch chemische Einwirkung die Epithelgewebe der Haut oder der Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, angreifen oder die beim Freiwerden Schäden an anderen Güter oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können. Weitere Gefahreneigenschaften können sein: Verätzungsgefahr Kann untereinander mit Wasser und mit anderen Stoffen heftig reagieren. Ausgetretener Stoff kann ätzende Dämpfe entwickeln. Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. Damit das Kennzeichen, schwarz auf weißem Grund (obere Hälfte) und schwarzer Grund mit weißem Rand (untere Hälfte) mit der Ziffer "8" in der unteren Ecke, den anzubringenden Richtlinien entspricht, muss das Symbol eindeutig erkennbar sein.In diesem sind zwei Flüssigkeiten abgebildet, die aus Reagenzgläsern ausgeschüttet werden und eine Hand und ein Metall angreifen. Den Gefahrgutaufkleber bieten wir Ihnen in verschiedenen Größen und verschiedenem Material an. Material Chromohaftetiketten: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        5x5; 10x10 Druck:                        1-fabig schwarz Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend Material PE-/PVC Haftfolie UV-Beständigkeit:      ja Größe:                         10x10; 25x25; 30x30 Druck:                         1-farbig schwarz Eigenschaften:           permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Größe
Material

Varianten ab 0,13 €*
25,00 €*

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage

Gefahrgutetiketten Aufkleber Klasse 8, 100 x 100 mm, Haftpapier, 1.000 Stück pro Rolle, Corrosive
Der Verpackungsaufkleber dient zur Kennzeichnung für den Transport von gefährlichen, ätzenden Stoffen, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in berührung kommen, angreifen.  Gemäß ADR § 2.2.8.1.1. fallen unter den Begriff der Klasse 8 auch Stoffe, die erst mit wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit natürlicher Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden. Weitere Gefahreneigenschaften können auch sein: Verätzungsgefahr  Kann untereinander, mit Wasser und mit andern Stoffen heftig reagieren. Ausgetetener Stoff kann ätzende Dämpfe enthalten. Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. Der Aufdruck auf dem Kennzeichen ist oberhalb in schwazem Druck, auf weißem Grund und unterhalb in weißem Druck, auf schwarzer Grund mit weißem Rand, hinterlegt. Zudem ist in der Unteren Ecke die Ziffer "8" und das Merkmal "Corrosive", jeweils in weiß abgebildet.  Die selbstklebenden Gefahrgutetiketten werden in verschiedenen Größen angeboten: Material Chromohaftetiketten: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        5x5; 10x10 Druck:                        2-fabig weiß/schwarz Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend Material PE-/PVC Haftfolie UV-Beständigkeit:      ja Größe:                         10x10; 25x25; 30x30 Druck:                         2-farbig weiß/schwarz Eigenschaften:           permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Größe
Material

Varianten ab 0,13 €*
25,00 €*

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage

Sonderanfertigung Gefahrzettel Nr. 8 mit Ihrer UN-Nummer z. B. UN 1760
Gemäß es ADR § 2.2.8.1.1 umfasst der Beriff der Klasse 8, Stoffe sowie Gegenstände, die durch chemische Einwirkung die Epithelgewebe der Haut oder der Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, angreifen oder die beim Freiwerden Schäden an anderen Güter oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können. Weitere Gefahreneigenschaften können sein: Verätzungsgefahr Kann untereinander mit Wasser und mit anderen Stoffen heftig reagieren. Ausgetretener Stoff kann ätzende Dämpfe entwickeln. Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. Das Kennzeichen bildet Flüssigkeiten ab, die aus zwei Reagenzgläsern ausgeschützt werden und eine Hand und ein Metall angreifen. Diese Darstellung ist mit schwarzem Druck auf weißem Grund, auf der oberen Häfte des Aufklebers hinterlegt. Die andere Hälfte hat einen schwarzen Grund und die Ziffer "8" in der unteren Ecke.Zusätzlich ist an der unteren Linie auf der rechten Seite ein Feld angehängt, in dem Ihre UN-Nummer eingetragen wird (siehe Abbildung). Hinweis: Geben Sie bitte Ihre UN-Nummer in das entsprechende Feld (oben rechts) ein. Sie können diesen Aufkleber in der Größen 10x12 und dem Material Haftpapier in Rollen bei uns betellen. Material Chromohaftetiketten: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        10x12 Druck:                        1-fabig schwarz Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend
Größe
Material

65,65 €*

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage

Ausführlicher Leitfaden zu Gefahrzettel, Gefahrgutaufkleber & Gefahrgutetiketten
der Klasse 8

Detaillierte Informationen zur Kennzeichnung ätzender Stoffe

Ätzende Stoffe, klassifiziert unter Klasse 8, stellen ein ernsthaftes Risiko für Menschen, Materialien und die Umwelt dar. Dieser umfassende Leitfaden bietet wichtige Informationen über die korrekte Kennzeichnung und Handhabung dieser gefährlichen Materialien, um Sicherheit zu gewährleisten und Schäden zu vermeiden.

Was sind ätzende Stoffe?

Ätzende Stoffe sind Chemikalien, die Metalle korrodieren und bei Kontakt mit organischem Gewebe, wie Haut und Schleimhäuten, schwere Schäden verursachen können. Zu den häufigsten Beispielen gehören Schwefelsäure, Salzsäure und Natronlauge. Diese Substanzen erfordern spezielle Vorsichtsmaßnahmen bei Lagerung, Transport und Handhabung, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Wichtige Symbole und ihre Bedeutungen

Die Gefahrzettel der Klasse 8 zeigen in der Regel das Symbol eines ätzenden Materials – typischerweise dargestellt durch zwei sich überkreuzende Probegläser, aus denen Flüssigkeit auf eine Hand und ein Metallstück tropft, um die ätzende Wirkung zu symbolisieren. Dieses Symbol ist entscheidend, um sofortige Vorsichtsmaßnahmen zu signalisieren und das Bewusstsein für die potenziellen Risiken zu schärfen.

Anwendungsrichtlinien für Gefahrzettel

Die Anbringung der Gefahrzettel muss sicherstellen, dass sie gut sichtbar und lesbar auf allen Verpackungsseiten platziert sind. Die Etiketten sollten witterungsbeständig und gegenüber den chemischen Eigenschaften der ätzenden Stoffe resistent sein, um sicherzustellen, dass sie unter allen Transportbedingungen intakt bleiben.

Bedeutung der Einhaltung internationaler und nationaler Vorschriften

Die Einhaltung von internationalen und nationalen Transportvorschriften ist entscheidend, um den sicheren Umgang mit ätzenden Stoffen zu garantieren. Vorschriften wie das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und ähnliche Standards definieren die Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Transport dieser gefährlichen Güter.

Zusammenfassung und praktische Hinweise

Die korrekte Kennzeichnung von ätzenden Stoffen der Klasse 8 durch Gefahrzettel, Gefahrgutaufkleber & Gefahrgutetiketten ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit von Menschen und Umwelt. Sie hilft, das Bewusstsein für die Risiken zu schärfen und ermöglicht es Transportunternehmen, Notfalldiensten und anderen Beteiligten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Regelmäßige Schulungen und eine kontinuierliche Überprüfung der Kennzeichnungspraktiken sind notwendig, um Compliance und Sicherheit zu gewährleisten und Unfälle effektiv zu vermeiden.