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Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklasse 1.5, Verträglichkeitsgruppe D

Produktinformationen "Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklasse 1.5, Verträglichkeitsgruppe D"

Der Gefahrgutaufkleber dient zur Kennzeichnung von explosiven Stoffen und Gegenständen wobei die Wahrscheinlichkeit einer Zündung oder einer Brandgefahr für die Unterklasse 1.5 sehr gering ist. Als Minimalanforderung für diese Stoffe gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen.

Gemäß ARD 2.2.1.1.5 gilt, dass die Nummern der Unterklasse zusammen mit dem Buchstaben der Verträglichkeitsgruppe den Klassifizierungscode bilden somit ist die Verträglichkeitsgruppe D ausgerichtet für detonierende explosive Stoffe oder Schwarzpulver, jeweils ohne Zündmittel und ohne Ladung. Das Ernennungsmerkmal dieses Kennzeichens ist zum einen in der oberen Ecke die Unterklassen Nummerierung 1.5 und zum anderen in der Unteren Ecke der Buchstabe D, sowie der Klassenziffer 1. Hinterlegt sind diese auf orangefarbigen Grund.

Erhältlich ist dieses Kennzeichen in folgenden Materialien und den entsprechenden Größen:

Material Chromohaftpapier:

  • UV-Beständigkeit:     ja
  • Größe:                        10x10; 25x25
  • Druck:                         2-fabig orange/schwarz
  • Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend

Material PE-/PVC Haftfolie:

  • UV-Beständigkeit:     ja
  • Größe:                        25x25;
  • Druck:                         2-fabig orange/schwarz
  • Eigenschaften:          permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet

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