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Das ADR - das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) beinhaltet besondere Vorschriften in Bezug auf Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut für den Straßenverkehr, wenn der Transport im Hoheitsgebiet von mindestens zwei der Vertragsstaaten ausgeführt wird.
Von Gefahrguttransporteuren werden bei jeder Beförderung schriftliche Weisungen mitgeführt. Sie enthalten neben detaillierten Angaben über das Ladeguts auch Maßnahmen bei einem Unfall sowie "zusätzliche Hinweise für die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung über die Gefahreneigenschaften von gefährlichen Gütern nach Klassen und über die in Abhängigkeit von den vorherrschenden Umständen zu ergreifenden Maßnahmen". Die schriftlichen Weisungen müssen in Form und Inhalts dem vierseitigen Muster entsprechen, das Sie bei uns bestellen können.
Wissenswertes zu den aktuellen Schriftlichen Weisungen 2013
(Abschnitt 5.4.3.1) Für die Hilfe bei unfallbedingten Notfallsituationen, die sich während der Beförderung ereignen können, sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle schriftliche Weisungen in der in Unterabschnitt 5.4.3.4 festgelegten Form mitzuführen.
(Abschnitt 5.4.3.2) Diese Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann. Der Beförderer hat darauf zu achten, dass jedes betreffende Mitglied der Fahrzeugbesatzung die Weisungen versteht und in der Lage ist, diese richtig anzuwenden.
(Abschnitt 5.4.3.3) Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Maßnahmen einsehen.