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Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklasse 1.4
Der Gefahrgutaufkleber der Klasse 1 für explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff beinhaltet mehrere Unterklassen, die verschiedenste Stoffe mit den jeweiligen Auswirkungen, darstellen.  Gemäß ADR 2.2.1.1.5 sind in der Unterklasse 1.4 Stoffe und Gegenstände aufgelistet, die im Falle der Entzündung oder Zündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Die Auswirkungen bleiben im Wesentlichen auf das Versandstück beschränkt, demnach ist nicht zu erwarten, dass Sprengstücke mit größeren Abmessungen oder größerer Reichweite entstehen. Ein von außen einwirkendes Feuer darf keine praktisch gleichzeitige Explosion des nahezu gesamten Inhalts des Verstandstücks nach sich ziehen. Das Kennzeichen stellt die Unterklasse "1.4", sowie die Ziffer "1" in der unteren Ecke, die die Gefahrgutklasse angibt, dar. Beides ist in schwarz auf orangefarbigem Grund hinterlegt. Sie können das Etikett in diesen Material und den Größen bei uns im Shop bestellen: Material Chromohaftetiketten: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        5x5; 10x10 Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend Material PE-/PVC Haftfolie: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        10x10; 25x25 Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
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Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklasse 1.4, Verträglichkeitsgruppe G
Der Gefahrgutaufkleber der Klasse 1 für explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff beinhaltet mehrere Unterklassen, die verschiedenste Stoffe mit den jeweiligen Auswirkungen, darstellen.    Gemäß ADR 2.2.1.1.5 sind in der Unterklasse 1.4 Stoffe und Gegenstände aufgelistet, die im Falle der Entzündung oder Zündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Die Auswirkungen bleiben im Wesentlichen auf das Versandstück beschränkt, demnach ist nicht zu erwarten, dass Sprengstücke mit größeren Abmessungen oder größerer Reichweite entstehen. Ein von außen einwirkendes Feuer darf keine praktisch gleichzeitige Explosion des nahezu gesamten Inhalts des Verstandstücks nach sich ziehen.   Das Kennzeichen stellt die Unterklasse "1.4", sowie die Ziffer "1" in der unteren Ecke, die eine Gefahrgutklasse angibt, dar. Beides ist in schwarz auf orangefarbigem Grund hinterlegt. Zusätzlich dient des Etikett zur Kennzeichnung aller Stoffe, die auf die Verträglichkeitsgruppe G zutreffen.  Damit sind gemeint: Pyrotechnischer Stoff oder Gegenstand mit pyrotechnischem Stoff oder Gegenstand mit sowohl explosivem Stoff als auch Leucht-, Brand-, Augenreiz- oder Nebelstoff (außer Gegenständen, die durch Wasser aktiviert werden oder die weißen Phosphor, Phosphide, einen pyrophoren Stoff, eine entzündbare Flüssigkeit oder ein entzündbares Gel oder Hypergole enthalten). Material Chromohaftetiketten: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        10x10 Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend Material PE-/PVC Haftfolie: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        10x10; Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
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Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklasse 1.4, Verträglichkeitsgruppe S
Der Gefahrgutaufkleber der Klasse 1 für explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff beinhaltet mehrere Unterklassen, die verschiedenste Stoffe mit den jeweiligen Auswirkungen darstellen.  Gemäß ADR 2.2.1.1.5 sind in der Unterklasse 1.4 Stoffe und Gegenstände aufgelistet, die im Falle der Entzündung oder Zündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Die Auswirkungen bleiben im Wesentlichen auf das Versandstück beschränkt und es ist nicht zu erwarten, dass Sprengstücke mit größeren Abmessungen oder größerer Reichweite entstehen. Ein von außen einwirkendes Feuer darf keine praktisch gleichzeitige Explosion des nahezu gesamten Inhalts des Verstandstücks nach sich ziehen.  Das Kennzeichen stellt die Unterklasse "1.4", sowie die Verträglichkeitsgruppe "S" in der unteren Ecke dar, die zusammen den Klassifizierungscode bilden. Beides ist in schwarz auf orangefarbigem Grund hinterlegt. Sie können das Etikett in dieser Größe 10x10 und dem Material Haftpapier/Rollen; PVC-Haftfolie/Einzeln im Shop bestellen. Material Chromohaftpapier: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        10x10 Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend Material PE-/PVC Haftfolie: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        10x10; Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
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Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklasse 1.5, Verträglichkeitsgruppe D
Der Gefahrgutaufkleber dient zur Kennzeichnung von explosiven Stoffen und Gegenständen wobei die Wahrscheinlichkeit einer Zündung oder einer Brandgefahr für die Unterklasse 1.5 sehr gering ist. Als Minimalanforderung für diese Stoffe gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen. Gemäß ARD 2.2.1.1.5 gilt, dass die Nummern der Unterklasse zusammen mit dem Buchstaben der Verträglichkeitsgruppe den Klassifizierungscode bilden somit ist die Verträglichkeitsgruppe D ausgerichtet für detonierende explosive Stoffe oder Schwarzpulver, jeweils ohne Zündmittel und ohne Ladung. Das Ernennungsmerkmal dieses Kennzeichens ist zum einen in der oberen Ecke die Unterklassen Nummerierung 1.5 und zum anderen in der Unteren Ecke der Buchstabe D, sowie der Klassenziffer 1. Hinterlegt sind diese auf orangefarbigen Grund. Erhältlich ist dieses Kennzeichen in folgenden Materialien und den entsprechenden Größen: Material Chromohaftpapier: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        10x10; 25x25 Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend Material PE-/PVC Haftfolie: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        25x25; Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
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Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklasse 1.6, Verträglichkeitsgruppe N
Dieser Gefahrgutzettel dient zur Kennzeichnung von explosiven Stoffen, die gemäß ADR 2.2.1.1.5 für die Unterklasse 1.6 ausgerichtet ist.  Die Unterklasse beinhaltet extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind. Diese Gegenstände enthalten nur extrem unempfindliche Stoffe und weisen eine zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung auf. Die von Gegenständen der Unterklasse 1.6 ausgehende Gefahr ist auf die Explosion eines einzigen Gegenstandes beschränkt. Gestützt wird diese Gefahrgutzuordnung durch die Verträglichkeitsgruppe "N", die für Gegenstände, die nur unempfindliche Stoffe enthalten, angebracht wird. Die Verträglichkeitsgruppe muss nach den Beschreibungen in Absatz 2.2.1.1.6 ADR bestimmt werden. Die Nummer der Unterklasse zusammen mit dem Buchstaben der Verträglichkeitsgruppe bilden den Klassifizierungscode. Demnach werden diese eindeutig auf dem Gefahrgutzettel vermerkt.  Auf orangefarbigem Hintergrund erscheint in der oberen Hälfte die Unterklasse und in der unteren Hälfte die Verträglichkeitsgruppe und die Klasse.  Sie haben die Möglichkeit zwischen diesen Materialien und den dazugehörigen Größen zu wählen: Material Chromohaftpapier: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        10x10; 25x25 Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend Material PE-/PVC Haftfolie: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        25x25 Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
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Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklassen 1.1, 1.2 und 1.3
Das Gefahrgutetikett dient zur Kennzeichnung von explosiven Stoffen, die Auswirkungen wie z.B.: Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von hellem Licht,  mit sich ziehen. Beim Transport dieser Güter ist darauf zu achten, dass sie nicht Stößen oder wärme ausgesetzt werden, da dies eine der oben genannten Auswirkungen als Folge mit sich ziehen. Das Kennzeichen trägt als Symbol eine "explosive Bombe", die schwarz auf orangefarbenem Grund mit der Ziffer "1" in der unteren Ecke, versehen ist. Die Ziffer dient zur Angabe der Unterklasse oder auch der Verträglichkeitsgruppe. Es ist aber keine Angabe zu machen, wenn die explosive Eigenschaft die Nebengefahrt darstellt. Sie haben die Möglichkeit dieses Etikett bei uns in verschieden Materialien zu erhalten: Material Chromohaftetiketten: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        5x5; 10x10 Druck:                        2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend Material PE-/PVC Haftfolie UV-Beständigkeit:      ja Größe:                         10x10; 25x25 Druck:                         2-farbig orange/schwarz Eigenschaften:           permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
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Explosivstoff Unterklasse 1.1, Verträglichkeitsgruppe B mit Eindruck "EXPLOSIVES"
Gefahrgutetiketten der Klasse 1 sind zur Kennzeichnung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff ausgerichtet, die mit hoher Achtsamkeit und Vorsicht transportiert werden müssen, da sie extrem stoß- und wärmeempfindlich sind. Die Unterklasse 1.1 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind.  Gemäß ADR 2.2.1.1.5 ist eine Massenexplosion eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst. Daher ist es sehr wichtig, dass das Kennzeichen bei der Beförderung des Gefahrguts gut lesbar ist.  Das Kennzeichen hat als Symbol eine "explodierende Bombe" und die Ziffer "1" in der unteren Ecke, die in schwarz auf orangefarbigem Grund abgebildet sind. Die Unterklasse 1.1 sowie der Begriff "Explosives" sind ebenfalls in schwarzem Druck abgebildet. Zudem befindet sich auf dem Etikett der Buchstabe "B", der die Verträglichkeitsgruppe darstellt. Diese Gruppe beinhaltet Gegenstände mit Zündstoff und weniger als zwei wirksamen Sicherheitsvorrichtungen. Eingeschlossen sind einige Gegenstände, wie Sprengkapseln, Zündeinrichtungen für Sprengungen und Anzündhütchen, selbst wenn diese keinen Zündstoff enthalten. Material Chromohaftetiketten: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        10x10 Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend
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Explosivstoff Unterklassen 1.1, 1.2 und 1.3mit Eindruck "EXPLOSIVE""
Der Gefahrgutaufkleber dient zur Kennzeichnung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, demnach dürfen diese Güter nur zur Beförderung zugelassen werden solbald sie mit diesem Etikett gekennzeichnet sind.  Gemäß ADR 2.2.1.1.5 werden den Unterklassen folgende Stoffe zugeordnet: Unterklasse 1.1   Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind. Unterklasse 1.2   Stoffe und Gegenstände, die eine Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind. Unterklasse 1.3   Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine Geringe Gefahr durch beides aufweisen, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht oder die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen. Das Kennzeichen ist mit dem Symbol "explodierende Bombe" versehen, wobei zusätzlich das Wort "EXPLOSIVE" eingebunden ist, dass zur besseren Abbildung des Gefahrguts dient. Diese Eigenschaften und die Ziffer "1" sind  in schwarzem Druck auf orangefarbigen Grund hinterlegt.  Wir bieten Ihnen dieses Etikett in verschiedenen Größen und Materialien in unserem Shop an: Größe 10x10:   Haftpapier/Rollen; PVC-Haftfolie/Einzeln Größe 25x25:   Haftpapier/Rollen; PVC-Haftfolie/Einzeln   Material Chromohaftetiketten: UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        10x10 Druck:                         2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend Material PE-/PVC Haftfolie:  UV-Beständigkeit:     ja Größe:                        10x10; 25x25 Druck:                         2-farbig orange/schwarz Eigenschaften:          permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
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Sonderanfertigung Gefahrzettel Klasse 1, mit Ihre Unterklasse & Verträglichkeitsgruppe
Das Gefahrgutetikett dient zur Kennzeichnung von explodierenden Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff. Die Unterteilung der Klassen in Unterklassen ist abhängig von den Auswirkungen, die diese Stoffe mit sich bringen.  Gemäß ADR 2.2.1.1.5 wird die Klasse 1 unterteilt in: Unterklasse 1.1:   Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind. Unterklasse 1.2:   Stoffe und Gegenstände, die eine Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen. Unterklasse 1.3:   Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen. Unterklasse 1.4:   Stoffe und Gegenstände, die im Falle der Entzündung oder Zündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Unterklasse 1.5:   Sehr unempfindliche explosionsfähige Stoffe. Unterklasse 1.6:   Extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht explosionsfähig sind. Die ausgehende Gefahr ist auf die Explosion eines einzigen Gegenstandes beschränkt. Das Kennzeichen trägt das Symbol "Explodierende Bombe" und die Ziffer "1", die in schwarz auf orangefarbigen Grund abgebildet sind. Zusätzlich können Sie bei diesem Etikett eine der oben genannten Unterklassen und eine Verträglichkeitsgruppe (A,B,C,D,E,F,G,H,J,K,L,N,S) beim Kauf des Produktes angeben. Sie können dieses Etikett in der Größe 10x10 für das Material Haftpapier und PE-Haftfolie, beides in Rollen, bei uns im Shop erhalten. Dafür geben Sie Bitte, in dem dafür vorhergesehenen Feld (oben rechts), die Unterklasse und die von Ihnen gewünschte Verträglichkeitsgruppe an.  Material Chromohaftetiketten:  UV-Beständigkeit:      ja Größe:                         10x10 Druck:                          2-fabig orange/schwarz Eigenschaften:           permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend Material PE-/PVC Haftfolie  UV-Beständigkeit:      ja Größe:                         10x10 Druck:                          2-farbig orange/schwarz Eigenschaften:           permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
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65,65 €*

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Gefahrzettel der Gefahrstoffklasse 1 warnen vor explosiven Stoffen sowie Gegenständen, die Explosivstoffe enthalten. Sie können schlag-, stoß- und/oder wärmeempfindlich sein sowie die Gefahr von Splitter-, Spreng oder Wurfstückbildung in sich bergen – auch über große Entfernungen hinweg. Beispiele für Stoffe dieser Klasse sind Sprengstoffe, Munitionen oder Feuerwerkskörper.

Wie viele Unterklassen hat die Gefahrgutklasse 1?

Die Gefahrklasse 1 wird in 6 Unterklassen unterteilt. So gehören zur Klasse 1.1 Stoffe und Gegenstände, die Massendetonationen zur Folge haben können. Das bedeutet, dass nach einer Reaktion nahezu die gesamte Ladung gleichzeitig explodiert. Substanzen der Klasse 1.6 hingegen sind unempfindliche Stoffe, die nicht massenexplosionsfähig sind.