Kennzeichen für Lithiumbatterien UN 3481.
Versandstücke mit Lithiumzellen oder -batterien, die gemäß Kapitel 3.3 Sondervorschrift 188 vorbereitet sind, müssen mit dem in Abbildung 5.2.1.9.2 abgebilden Kennzeichen versehen sein.
Dieses Kennzeichen erhalten Sie in diesem Material in unserem Shop:
Material Chromohaftpapier & Haftfolie gem. BS 5909-Sect. II Rollen
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 10 x 10 cm & 7,4 x 10,5 cm
Druck: 2-farbig rot/schwarz
Eigenschaften: permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Kennzeichen für Lithiumbatterien UN 3480.
Versandstücke mit Lithiumzellen oder -batterien, die gemäß Kapitel 3.3 Sondervorschrift 188 vorbereitet sind, müssen mit dem in Abbildung 5.2.1.9.2 abgebilden Kennzeichen versehen sein.
Dieses Kennzeichen erhalten Sie in diesem Material in unserem Shop:
Material Chromohaftpapier & Haftfolie gem. BS 5909-Sect. II Rollen
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 10 x 10 cm & 7,4 x 10,5 cm
Druck: 2-farbig rot/schwarz
Eigenschaften: permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Kennzeichen für Lithiumbatterien UN 3090.
Versandstücke mit Lithiumzellen oder -batterien, die gemäß Kapitel 3.3 Sondervorschrift 188 vorbereitet sind, müssen mit dem in Abbildung 5.2.1.9.2 abgebilden Kennzeichen versehen sein.
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Dieses Kennzeichen erhalten Sie in diesem Material in unserem Shop:
Material Chromohaftpapier & Haftfolie gem. BS 5909-Sect. II Rollen
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 10 x 10 cm & 7,4 x 10,5 cm
Druck: 2-farbig rot/schwarz
Eigenschaften: permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Kennzeichen für Lithiumbatterien UN 3091.
Versandstücke mit Lithiumzellen oder -batterien, die gemäß Kapitel 3.3 Sondervorschrift 188 vorbereitet sind, müssen mit dem in Abbildung 5.2.1.9.2 abgebilden Kennzeichen versehen sein.
Dieses Kennzeichen erhalten Sie in diesem Material in unserem Shop:
Material Chromohaftpapier & Haftfolie gem. BS 5909-Sect. II Rollen
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 10 x 10 cm & 7,4 x 10,5 cm
Druck: 2-farbig rot/schwarz
Eigenschaften: permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Kennzeichen für Lithiumbatterien zum Selbstbeschriften.
Versandstücke mit Lithiumzellen oder -batterien, die gemäß Kapitel 3.3 Sondervorschrift 188 vorbereitet sind, müssen mit dem in Abbildung 5.2.1.9.2 abgebilden Kennzeichen versehen sein.
Dieses Kennzeichen erhalten Sie in diesem Material in unserem Shop:
Material Chromohaftpapier & Haftfolie gem. BS 5909-Sect. II Rollen
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 10 x 10 cm & 7,4 x 10,5 cm
Druck: 2-farbig rot/schwarz
Eigenschaften: permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Neuer Gefahrzettel für die Gefahrgutklasse 9 für Lithiumbatterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481
Mit ADR 2017 wird ein neuer Gefahrzettel für Lithiumbatterien, UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481 eingeführt. Versandstücke, die nicht in Verbindung mit der Sondervorschrift 188 im Kapitel 3.3 des ADR verpackt und transportiert werden, müssen künftig mit dem neuen Gefahrzettel Nr. 9A anstelle von Nr. 9 gekennzeichnet werden.
Das Kennzeichen ist in den folgenden Materialien für Sie erhältlich.
Material Chromohaftetiketten:
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 5x5; 10x10
Druck: 2-fabig weiß/schwarz
Eigenschaften: permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend
Material PE-/PVC Haftfolie
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 10x10; 25x25; 30x30
Druck: 2-farbig weiß/schwarz
Eigenschaften: permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Kennzeichen für Lithiumbatterien UN 3480.
Versandstücke mit Lithiumzellen oder -batterien, die gemäß Kapitel 3.3 Sondervorschrift 188 vorbereitet sind, müssen mit dem in Abbildung 5.2.1.9.2 abgebilden Kennzeichen versehen sein.
Bitte geben Sie in das entsprechende Feld (oben rechts) Ihre Telefonnummer ein.
Dieses Kennzeichen erhalten Sie in diesem Material in unserem Shop:
Material PE-Haftfolie Rollen
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 10 x 10 cm
Druck: 2-farbig rot/schwarz
Eigenschaften: permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Kennzeichen für Lithiumbatterien UN 3481.
Versandstücke mit Lithiumzellen oder -batterien, die gemäß Kapitel 3.3 Sondervorschrift 188 vorbereitet sind, müssen mit dem in Abbildung 5.2.1.9.2 abgebilden Kennzeichen versehen sein.
Bitte geben Sie in das entsprechende Feld (oben rechts) Ihre Telefonnummer ein.
Dieses Kennzeichen erhalten Sie in diesem Material in unserem Shop:
Material PE-Haftfolie Rollen
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 10 x 10 cm
Druck: 2-farbig rot/schwarz
Eigenschaften: permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Kennzeichen für Lithiumbatterien UN 3090.
Versandstücke mit Lithiumzellen oder -batterien, die gemäß Kapitel 3.3 Sondervorschrift 188 vorbereitet sind, müssen mit dem in Abbildung 5.2.1.9.2 abgebilden Kennzeichen versehen sein.
Bitte geben Sie in das entsprechende Feld (oben rechts) Ihre Telefonnummer ein.
Dieses Kennzeichen erhalten Sie in diesem Material in unserem Shop:
Material PE-Haftfolie Rollen
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 10 x 10 cm
Druck: 2-farbig rot/schwarz
Eigenschaften: permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Kennzeichen für Lithiumbatterien UN 3091 mit Telefoneindruck.
Versandstücke mit Lithiumzellen oder -batterien, die gemäß Kapitel 3.3 Sondervorschrift 188 vorbereitet sind, müssen mit dem in Abbildung 5.2.1.9.2 abgebilden Kennzeichen versehen sein.
Bitte geben Sie in das entsprechende Feld (oben rechts) Ihre Telefonnummer ein.
Dieses Kennzeichen erhalten Sie in diesem Material in unserem Shop:
Material PE-Haftfolie Rollen
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 10 x 10 cm
Druck: 2-farbig rot/schwarz
Eigenschaften: permanent haftend, Seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet
Achtung die Etiketten haben einen Folienträger (siehe Bild)
Neuer Gefahrzettel für die Gefahrgutklasse 9 für Lithiumbatterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481
Mit ADR 2017 wird ein neuer Gefahrzettel für Lithiumbatterien, UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481 eingeführt. Versandstücke, die nicht in Verbindung mit der Sondervorschrift 188 im Kapitel 3.3 des ADR verpackt und transportiert werden, müssen künftig mit dem neuen Gefahrzettel Nr. 9A anstelle von Nr. 9 gekennzeichnet werden.
Das Kennzeichen ist in den folgenden Materialien für Sie erhältlich.
Material Chromohaftpapier:
UV-Beständigkeit: ja
Größe: 10x10
Druck: 1-farbig schwarz
Eigenschaften: permanent klebend, hohe Endfestigkeit; bedingt Wasserabweisend